UFC-Que Choisir gegen Steam: der Sieg von 2019… und sein Fall

Aktualisierung (2026). Dieser Artikel feierte ursprünglich den Sieg von UFC-Que Choisir aus dem Jahr 2019, als wäre er endgültig gesichert. Das ist nicht mehr der Fall: Das Urteil wurde in der Berufung (2022) aufgehoben und anschließend am 23. Oktober 2024 von der Cour de cassation zurückgewiesen, was den Rechtsstreit in Frankreich beendet, ohne die europäische Debatte abzuschließen. Wir stellen hier die vollständige Geschichte wieder her, denn sich über den Ausgang dieses Kampfes zu irren bedeutet, sich über unsere tatsächlichen Rechte von heute zu irren.
2019: das historische Urteil
2015 verklagte der Verbraucherverband UFC-Que Choisir Valve, den Betreiber der Plattform Steam, weil er die Klausel, die den Weiterverkauf digital erworbener Spiele verbietet, für missbräuchlich hielt. Am 17. Dezember 2019 gab das Tribunal de grande instance de Paris ihm recht: Spieler sollten ihre digitalen Spiele weiterverkaufen können, genau wie eine physische Disc. Das Gericht stützte sich auf die europäische Regel der Erschöpfung der Rechte und erklärte mehrere Klauseln des Valve-Vertrags für rechtswidrig (insbesondere die Einbehaltung der Guthaben des „Steam-Wallets").
Damals wurde die Entscheidung als Wendepunkt gefeiert: Sie ließ einen echten Gebrauchtmarkt für digitale Spiele erahnen.
2022-2024: der Rückschlag
Valve legt Berufung ein. Am 21. Oktober 2022 hebt die Cour d'appel de Paris das Urteil auf. Ihre Begründung: Ein Videospiel ist keine bloße Software, sondern ein „komplexes Werk" (Grafik, Musik, Handlung), das urheberrechtlich geschützt ist. Die Regel der Erschöpfung der Rechte, die der Europäische Gerichtshof für heruntergeladene Software anerkannt hat (Urteil UsedSoft, 2012), gilt jedoch nicht in gleicher Weise für geschützte Werke (siehe das Urteil Tom Kabinet zu digitalen Büchern, 2019). Der Weiterverkauf digitaler Spiele wird somit ausgeschlossen.
UFC-Que Choisir legt Kassationsbeschwerde ein. Am 23. Oktober 2024 weist die Cour de cassation die Beschwerde zurück (unveröffentlichtes Urteil, Nr. 23-13.738): Der Sieg von 2019 ist aufgehoben. In Frankreich dürfen Sie Ihre digitalen Steam-Spiele nicht weiterverkaufen, doch die Frage bleibt auf europäischer Ebene offen. Nach geltendem französischem Recht dürfen Sie Ihre digitalen Steam-Spiele nicht weiterverkaufen.
Warum das wichtig ist
Diese Saga offenbart einen Widerspruch im Kern unserer Rechte: Ein Spiel auf einer Disc kann weiterverkauft, verliehen, vererbt werden; dasselbe Spiel als Download nicht. Der Unterschied liegt nicht an der Abnutzung des Gutes, sondern an einer juristischen Konstruktion. Der Kampf ist somit nicht verloren: Er verlagert sich vom juristischen Feld (auf dem das aktuelle Recht den Plattformen recht gibt) auf das gesetzgeberische Feld, das heißt, das europäische Recht weiterzuentwickeln, um ein Weiterverkaufsrecht für digitale Güter zu schaffen.
Für die vollständige juristische Analyse und die Rechtsmittel lesen Sie unser Dossier zum Weiterverkauf digitaler Spiele in Frankreich.
Quellen: UFC-Que Choisir (2019) · Cour d'appel de Paris, 21. Okt. 2022 · Cour de cassation, 23. Okt. 2024.
Offizielle Quellen
- Tribunal de grande instance de Paris, 17. Dezember 2019
- Cour d'appel de Paris, 21. Oktober 2022
- Cour de cassation, 1re ch. civ., 23. Oktober 2024, Nr. 23-13.738 (unveröffentlicht, Légifrance)
Bewerten Sie diesen Artikel
4.3/5 · 7 Stimme
Kommentare (0)
Seien Sie der Erste, der diesen Artikel kommentiert.