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Législation & Droit

Das Berufungsgericht von Paris verschließt die Tür zum Weiterverkauf digitaler Spiele

24 octobre 2023· Aktualisiert am 6 juillet 2026
Das Berufungsgericht von Paris verschließt die Tür zum Weiterverkauf digitaler Spiele

Am 21. Oktober 2022 fällte das Berufungsgericht von Paris ein entscheidendes Urteil in dem Verfahren zwischen UFC-Que Choisir und Valve (Steam): Es hob das Urteil von 2019 auf, das den Spielern ein Recht auf Weiterverkauf ihrer digitalen Spiele zuerkannt hatte. Hier die wichtigsten Punkte.

Der Kern des Problems: die Erschöpfung des Rechts

Die Regel der „Erschöpfung des Rechts" besagt, dass der Rechteinhaber sich dem Weiterverkauf eines Werkexemplars nicht mehr widersetzen kann, sobald dieses mit seiner Zustimmung innerhalb der Europäischen Union verkauft wurde. Das ist der Grund, warum Sie ein Spiel auf einer Disc, ein Buch oder eine CD weiterverkaufen dürfen, was auch immer der Lizenzvertrag dazu sagt.

Die Frage lautete: Gilt diese Regel auch für den Download? Im Jahr 2012 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) dies für Software bejaht (Urteil UsedSoft/Oracle): Eine unbefristete Lizenz für heruntergeladene Software kann weiterverkauft werden. Das Landgericht Paris (TGI) hatte sich 2019 auf diese Logik gestützt.

Die vom Berufungsgericht vorgenommene Unterscheidung

Das Berufungsgericht verwirft diese Argumentation. Sein Argument: Ein Videospiel lässt sich nicht auf Software reduzieren. Es ist ein komplexes Werk, Code, aber auch Bilder, Musik, Handlung, Figuren, das durch das Urheberrecht im Rahmen der „InfoSoc"-Richtlinie (2001/29) geschützt ist. Für diese Art von Werken hatte der EuGH jedoch 2019 entschieden (Urteil Tom Kabinet, zu digitalen Büchern), dass die Erschöpfung nicht für die Online-Übertragung gilt. Der Weiterverkauf des digitalen Spiels wird daher verweigert.

Das Gericht stellt außerdem fest, dass der Weiterverkauf digitaler Kopien, die perfekt und unbegrenzt vervielfältigbar sind, das Urheberrecht weitaus stärker beeinträchtigen würde als der Weiterverkauf physischer Kopien, die sich abnutzen und nur in begrenzter Zahl existieren.

Der Epilog: der Kassationsgerichtshof bestätigt (2024)

UFC-Que Choisir legte Kassationsbeschwerde ein. Am 23. Oktober 2024 wies der Kassationsgerichtshof die Beschwerde zurück und bestätigte damit, dass digitale Spiele in Frankreich nicht weiterverkauft werden dürfen. Das Urteil (Nr. 23-13.738) ist jedoch unveröffentlicht, nicht im Bulletin publiziert und somit nicht als Grundsatzurteil eingestuft, und das Gericht hat dem EuGH keine Vorabentscheidungsfrage vorgelegt: Die Debatte ist auf europäischer Ebene nicht abgeschlossen.

Fest steht jedoch, dass diese Position nicht in Stein gemeißelt ist: Sie ergibt sich aus dem aktuellen Stand der europäischen Richtlinien. Eine Änderung wird, wenn sie kommt, vom europäischen Gesetzgeber ausgehen. Siehe unsere Analyse der Rechtsmittel.

Quellen: Le Figaro (24. Okt. 2022) · UFC-Que Choisir · EuGH UsedSoft C-128/11 · EuGH Tom Kabinet C-263/18.

Offizielle Quellen

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Kommentare (1)

Marie-Claire L.il y a plus de 2 ans

Exactement ce dont on avait besoin. J'ai partagé cet article à mes amis qui pensaient encore qu'ils possédaient vraiment leurs jeux dématérialisés.

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