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Der Artikel von IGN « How Stop Killing Games Ups the Ante in the Fight for Video Game Preservation » erinnert an die Dringlichkeit, Videospiele zu bewahren. Dabei verfügt Frankreich auf diesem Gebiet bereits über ein altes und bemerkenswertes Instrument: das Pflichtexemplar.
Ein fast fünf Jahrhunderte altes Prinzip
Das Pflichtexemplar wurde in Frankreich durch die Verordnung von Montpellier von François Ier im Jahr 1537 eingeführt. Modernisiert durch das Gesetz Nr. 92-546 vom 20. Juni 1992 (heute kodifiziert in den Artikeln L.131-1 ff. des Code du patrimoine), garantiert es die Bewahrung der in Frankreich produzierten oder verbreiteten Werke für künftige Generationen.
Das Gesetz von 1992 erwähnt Videospiele nicht ausdrücklich, doch sie sind darin als multimediale Dokumente und Software einbezogen. Die Bibliothèque nationale de France (BnF) ist für ihre Sammlung und Bewahrung zuständig.
Und was ist mit dematerialisierten Spielen?
Ein wichtiger, noch wenig bekannter Punkt: Die Bewahrung setzt voraus, dass die BnF tatsächlich Zugang zum hinterlegten Inhalt erhalten kann. Das französische Recht sieht zudem vor, dass technische Schutzmaßnahmen (DRM) der Inanspruchnahme der Ausnahme für das Pflichtexemplar nicht entgegenstehen dürfen; die praktischen Modalitäten (Bereitstellung der Zugangsmittel, Entfernung der Schutzmaßnahmen) bleiben jedoch von Fall zu Fall zu klären.
Das ist eine wertvolle, aber unvollständige Grundlage: Sie beruht weitgehend auf der Kooperation der Verlage und garantiert nicht, dass das Spiel spielbar bleibt, sondern nur, dass es archiviert wird.
Ein Modell für die europäische Ebene
Diese Logik auf die Ebene der Union auszuweiten, Hinterlegungspflicht für Videospielwerke, Zugang für Kulturerbe-Institutionen, Verpflichtungen zum Lebensende für Online-Spiele, würde das französische Pflichtexemplar zu einer Grundlage für eine echte europäische Bewahrungspolitik machen. Diese Debatte schließt an jene über den Begriff des „geistigen Eigentums“ in der Videospielbranche an.
Quellen: Code du patrimoine, Art. L.131-1 ff. · Clubic · HAL-SHS · SNE, das Pflichtexemplar.
Offizielle Quellen
- BnF, Pflichtexemplar der Ton-, Video- und Multimediasammlungen
- BnF, Videospiele bei der BnF
- Richtlinie (EU) 2019/790, Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (EUR-Lex)
- Code du patrimoine, Art. L.131-1 ff. (Pflichtexemplar)
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